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Was sind Legionellen?Legionellen sind in Wasser lebende Bakterien. Sie kommen von Natur aus in geringen Konzentrationen in fast allen Gewässern vor.
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Wie kommen Legionellen in mein Wassersystem?Legionellen kommen von Natur aus in geringen Konzentrationen in fast allen Gewässern vor. Über die öffentliche Wasserversorgung gelangen sie in technische Wassersysteme oder Trinkwasseranlagen (TWA), in denen häufig günstige Rahmenbedingungen für eine starke Vermehrung auf gefährliche Konzentrationen herrschen (Stichworte Wassertemperatur 25°C-45°C, Stagnation des Wassers, Nährstoffe, Biofilm, alte Leitungen).
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Wie vermehren sich Legionellen im Wasser auf gefährliche Konzentrationen?Im kalten Wasser können Legionellen überleben, sich aber nicht vermehren. Wassertemperaturen zwischen 25-45 °C stellen optimale Temperaturbedingungen für Legionellen dar, wo sie sich stark vermehren können. Eine Erwärmung der Wassertemperatur auf mehr als 55 °C hemmt das Legionellen-Wachstum und bei mehr als 60 °C werden sie abgetötet.
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Welche Gesundheitsgefahr geht von Legionellen aus?Legionellen können beim Menschen Infektionskrankheiten (Legionellosen) auslösen: die Legionärskrankheit oder in milderer Form das Pontiac-Fieber. Die Legionärskrankheit ist eine spezielle Form einer Lungenentzündung, weitere häufige Symptome sind Fieber, Husten, Schüttelfrost und Kopfschmerzen. Diese Krankheit ist schwer zu behandeln und verläuft in ca. 5-10% der bekannten Fälle tödlich, wobei eine hohe Dunkelziffer nicht erkannter oder nicht erfasster Fälle vermutet wird. Besonders gefährdet sind ältere Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem durch Vorerkrankungen. Legionellosen sind meldepflichtige Erkrankungen.
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Wie viele Menschen infizieren sich mit Legionellen?In Deutschland wurden dem Robert Koch Institut (RKI) im Jahr 2021 ca. 1.860 Fälle von Legionärskrankheit gemeldet, europaweit wurden ca. 11.000 Fälle erfasst. Die Zahlen nehmen stetig zu. Neben besserer Diagnose und Erfassung sind die Hauptgründe dafür die zunehmende Zahl an technischen Wassersystemen für Kühlung oder Klimatisierung, sowie reduzierte Systemtemperaturen im Zuge von Energiesparmaßnahmen.
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Wie infiziert man sich mit Legionellen?Menschen infizieren sich durch Tröpfcheninfektion, das heißt durch Einatmen von Aerosolen (zerstäubte Wassertröpfchen), die Legionellen enthalten. In der Lunge befallen die Bakterien die Lungenzellen, vermehren sich und lösen die Erkrankung aus. Wenn hingegen mit Legionellen kontaminiertes Wasser geschluckt wird, besteht in der Regel keine Infektionsgefahr.
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Wie entstehen die gefährlichen legionellenhaltigen Aerosole?Wenn technische Wassersysteme oder Trinkwasseranlagen mit Legionellen kontaminiert sind, können bei jeder Art der Wasserzerstäubung, -vernebelung oder –verdunstung daraus gefährliche legionellenhaltige Aerosole (kleinste Wassertröpfchen) entstehen. Die größte Gefahrenquelle sind offene Kühlturmanlagen, die zu Kühlungszwecken Wasser zerstäuben und verdunsten. Dabei an die Umwelt abgegebene Aerosole können Massenerkrankungen auslösen. Genauso entstehen Aerosole auch beim Duschen (besonders ungünstig sind verkalkte Duschköpfe), in Whirlpools, Autowaschanlagen oder bei Zahnarztbehandlungen. Weitere bekannte Quellen für legionellenhaltige Aerosole sind wasserbasierte Industrieprozesse, Nassabscheider zur Luftreinigung, Sprinkleranlagen (bspw. Feld- oder Gartenbewässerung) oder Befeuchter (bspw. Luftbefeuchter oder Gemüsebefeuchter in Supermärkten). Die exotischsten uns bekannten Quellen von Legionellen-Infektionen sind Verdunstungen aus feucht-warmer Blumenerde oder zerstäubtes Scheibenwischerwasser in Fahrzeugen.
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Welche Vorschriften und Gesetze gibt es im Zusammenhang mit der Gesundheitsgefahr durch Legionellen?Die Gefahr von Legionellen für die öffentliche Gesundheit wird u.a. von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als hoch eingeschätzt. Es gibt zahlreiche Vorschriften und Gesetze zur Vermeidung und Entdeckung von Kontaminationen in technischen Wassersystemen und Trinkwasseranlagen. In Deutschland gibt es zwei wesentliche Gesetze. Für technische Wassersysteme ist das die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV). Für Trinkwasseranlagen ist es die Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Beide Gesetze regeln die Betreiberverantwortung, geben Grenz- und Maßnahmenwerte vor, und definieren Methoden und Frequenz mikrobiologischer Kontrollen. Flankierend gibt es zahlreiche Richtlinien für fachgerechte Ausführung und bestimmungsgemäßen Betrieb der betreffenden Anlagen.
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Auf welche Trinkwasseranlagen bezieht sich die Trinkwasserverordnung (TrinkwV)?Trinkwasseranlagen sind Wasser-Verteil-Netze oder Warmwasserbereitungsanlagen in Gebäuden aller Art. Wird dort Trinkwasser zum Gebrauch durch Dritte im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit bereitgestellt, findet die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Anwendung. Ab der Übergabestelle vom öffentlichen Wasser-Versorger zum Gebäude trägt generell der Betreiber die Verantwortung für die Wasserqualität. Erfüllt die Warmwasserbereitungsanlage bestimmte technische Kriterien, fordert die TrinkwV regelmäßige Tests durch zugelassene Untersuchungsstellen mit einem zugelassenen Verfahren auf Legionellen. Dies betrifft u.a. vermietete Wohnimmobilien, Hotels, Krankenhäuser oder auch Sporteinrichtungen, nicht aber Ein- und Zweifamilienhäuser. Wird eine Legionellen-Kontamination oberhalb eines Grenzwertes festgestellt, müssen das Gesundheitsamt informiert und Maßnahmen eingeleitet werden.
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Welche Wassersysteme sind von der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) betroffen?Betroffen sind technische Wassersysteme, die über Verdunstung oder Vernebelung Aerosole an die Luft bzw. Umwelt abgeben. Dies können Kühltürme, Nassabscheider zur Luftreinigung oder Verdunstungskühlanlagen sein.
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Was regelt die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) für technische Wassersysteme?Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes macht für technische Anlagen umfangreichere und strengere Vorgaben als die Trinkwasserverordnung für Trinkwasseranlagen. U.a. sind abhängig von der Kühlturmgröße monatlich bzw. alle 3 Monate mikrobiologische Untersuchungen durch zugelassene Stellen mit einem zugelassenen Verfahren durchzuführen, und im 14-tägigen Rhythmus betriebsinterne indikative Untersuchungen, für die geeignete alternative Verfahren genutzt werden dürfen.
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Welche Anlagenarten sind NICHT durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) oder die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) abgedeckt?Luftbefeuchter, Sprinkleranlagen, Tunnelpasteure, Autowaschanlagen oder wasserbasierte Industrieprozesse (bspw. Papierherstellung) sind nicht durch die TrinkwV oder 42. BImSchV abgedeckt. Dennoch gibt es Gesetze und Regelungen, die eine regelmäßige Kontrolle nahelegen, u.a. die Abwasserverordnung Anh. 28, das Arbeitsschutzgesetz oder die Arbeitsstättenverordnung, wenn Aerosole aus den Anlagen durch Mitarbeiter eingeatmet werden können.
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Wie ist es mit Schwimmbädern und einer Legionellengefahr?In öffentlichen Schwimmbädern gibt es Warmwasserbereitungsanlagen für die Duschen, die unter die TrinkwV fallen und entsprechend zu betreiben und zu beproben sind. Auch das Schwimm- und Badebeckenwasser darf gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) keine gesundheitsgefährdenden mikrobiologischen Kontaminationen aufweisen, da es zum Schlucken, Vernebeln und Verdunsten von Wasser kommen kann. Die DIN 19643 wiederum gibt Grenzwerte für Legionellen, Pseudomonaden, E.coli und die Gesamt-Keimzahl vor, lässt aber offen, wie häufig diese zu überprüfen ist. Die meisten öffentlichen Bäder führen Untersuchungen im 14-tägigen Rhythmus durch und lassen aufgrund strenger Grenzwerte diese durch zugelassene Stellen mit zugelassenen Verfahren durchführen.
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Welche Haftungsrisiken ergeben sich für Betreiber von Kühltürmen, Trinkwasseranlagen oder Schwimmbädern?Der Betreiber einer Anlage, die hinsichtlich mikrobiologischer Kontaminationen durch Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) oder das Infektionsschutzgesetz (IfSG) allgemein abgedeckt ist, ist verantwortlich für die Qualität des Wassers und Einhaltung von Grenzwerten. Kommt er seinen Betreiberpflichten nicht nach, bspw. wenn er vorgeschriebene Legionellen-Untersuchungen nicht umsetzt, ist dies gemäß Infektionsschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld bis zu 25.000 € verhängt werden kann. Erkranken Menschen durch vorsätzliches Fehlverhalten des Betreibers, sind Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren möglich.
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Wie erkennt man, dass ein Wassersystem oder eine Trinkwasseranlage mit Legionellen kontaminiert ist?Durch regelmäßige Beprobung mit nachfolgender Labor-Untersuchung auf Legionellen. Für gesetzeskonforme Untersuchungen ist in Deutschland nur das Verfahren nach ISO 11731 zugelassen. Es darf nur von akkreditierten und zugelassenen Laboren beprobt und durchgeführt werden. Von der Beprobung bis zur Mitteilung des Ergebnisses vergehen dabei ca. 10-14 Tage. Für freiwillig selbst durchgeführte (indikative) Untersuchungen kann man auch geeignete alternative Verfahren oder Schnelltestkits nutzen. Diese liefern häufig schnellere, aber meist ungenauere und nur qualitative Ergebnisse.
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Was ist bei einer Legionellen-Kontamination meiner Trinkwasserinstallation zu tun?Ab Überschreitung des sogenannten Maßnahmenwerts (gemäß Trinkwasserverordnung 100 Legionellen-Kolonien/100ml) ist dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Meist macht das direkt das Labor. Im Anschluss empfiehlt es sich einen erfahrenen Dienstleister für Sofort- und Sanierungsmaßnahmen mit einzubinden. Mögliche Maßnahmen reichen vom Spülen des Systems, über thermische und chemische Desinfektion bis hin zum Tauschen von Anlagenteilen. Begleitet wird dies durch engmaschige weitere Legionellen-Untersuchungen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten. Während der Sanierungsmaßnahmen ist die Nutzung der Anlage eingeschränkt oder unterbrochen. Oft muss auch eine Gefährdungsbeurteilung durch einen Gutachter erstellt werden, um die Risiken in der Anlage besser beurteilen zu können.
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Welche weiteren Folgen neben dem Gesundheitsrisiko und der Betreiberhaftung kann ein Legionellen-Befall meiner Trinkwasserinstallation haben?Für Mietobjekte, vor allem aber für Hotels, Bäder oder Krankenhäuser sind ein Befall mit Legionellen und mögliche Anlagenstilllegungen unangenehm, weil sie den Betriebsablauf stören. Kommt es zu öffentlicher Berichterstattung droht auch ein Reputationsverlust. Kosten und Aufwand für ausquartierte Mieter, Mietminderungen, Eindämmungs-Maßnahmen (bspw. Legionellen-Filter), Sanierungsmaßnahmen, engmaschige Folge-Untersuchungen, Betriebsschließungen oder Gutachten können erheblich sein. Es lohnt sich, seine Anlagen gewissenhaft zu betreiben und zur Vorbeugung regelmäßig Untersuchungen durchzuführen.
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Wie funktioniert die Detektion von Legionellen mit dem BlueLab-Verfahren?Das komplett neu entwickelte und zum Patent angemeldete BlueLab-Analyseverfahren basiert auf einer Antigen-Antikörper-Reaktion verbunden mit einer optischen Analyse. Eine entnommene Wasserprobe wird gelabelt und anschließend direkt analysiert. Das Verfahren und das zugehörige Gerät sind eigenständig und nicht vergleichbar mit gängigen Laborverfahren (bspw. PCR oder Durchfluss-Zytometrie) oder bekannten Testkits. Ziele der Verfahrensentwicklung waren On-Site-Analyse, Automatisierbarkeit, sowie schnelle und quantitative Ergebnisse bei hoher Sensitivität und Spezifität bzgl. Legionella spp. Das BlueLab-Verfahren ist damit die technologisch wohl fortschrittlichste Analysemethode, die es derzeit gibt.
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Für welche Anwendungsfälle sind die BlueLab-Lösungen gedacht?Das BlueLab-Verfahren und die verschiedenen Gerätevarianten zielen auf alle denkbaren Anwendungsfälle für Legionellen-Untersuchungen ab. Aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorgaben sind das: Kühltürme, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider Thermen & Bäderbetriebe Krankenhäuser & Pflegeeinrichtungen Hotels Öffentliche Gebäude, die Vorrichtungen mit Aerosol-Bildung haben (bspw. Duschen) Sportstätten Vermietete Immobilien Unsere Lösungen richten sich auch an Eigentümer oder Vermieter von Ein- und Zweifamilienhäusern, oder Gewerbebetriebe, deren Trinkwasseranlagen zwar nicht unter die Trinkwasserverordnung fallen, die aber trotzdem vorbeugend ihre Wasseranlagen untersuchen möchten.
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Was sind die Vorteile der Lösungen von BlueLab?Anwenderfreundlich: automatisiert und Vor-Ort-Detektion von Legionellen und anderen Bakterien Präzise: in Anwendungsumgebung validierte Selektivität und Sensitivität Schnell: quantitative Ergebnisse stehen innerhalb 1-2 Stunden nach Probenahme bzw. Start der Analyse im Tischgerät zur Verfügung Wirtschaftlich: geringe Verbrauchsmaterialkosten pro Untersuchung im Falle fest installierter Geräte kontinuierlich: zusätzliche Sensoren überwachen permanent Risikoparameter der Anlage
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